Neustarthilfe 2022
Soloselbstständige, die wegen fehlender Fixkosten wie z.B. Büromieten nicht von der Überbrückungshilfe profitieren, können mit der Neustarthilfe 2022 ab sofort einen Zuschuss für den Zeitraum Januar bis März 2022 beantragen.
Soloselbstständige, die wegen fehlender Fixkosten wie z.B. Büromieten nicht von der Überbrückungshilfe profitieren, können mit der Neustarthilfe 2022 ab sofort einen Zuschuss für den Zeitraum Januar bis März 2022 beantragen.
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