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Überbrückungshilfe IV

Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler:innen für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 fortgesetzt. Die Hilfe kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022. 

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