Neustarthilfe Plus
Mit der Neustarthilfe Plus werden weiterhin Soloselbstständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt. Die Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss für Juli bis September 2021 ausgezahlt
Seit 16. Juli 2021 können Direktanträge auf Neustarthilfe Plus gestellt werden.
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