Anträge für Neustart & Überbrückung online
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 gibt es zwei Möglichkeiten für Unternehmen und Soloselbständige, Unterstützung von den Bundesministerien zu erhalten: Überbrückungshilfe III oder die Neustarthilfe. Beantragen lässt sich nur eine der Hilfen, beide zusammen gehen nicht.
Die Überbrückungshilfe III gewährt einen Vorschuss für Fixkosten von 40-90% . Die Neustarthilfe bewilligt einen Vorschuss für Honorarausfälle, der sich als 1/4 des Umsatzes aus dem Jahr 2019 errechnen lässt.
Je nachdem, wie sich der Umsatz bis zum Ende des Jahres entwickelt, muss der Vorschuss anteilig zurückgezahlt werden oder kann ihn in voller Höhe behalten werden. Klar aber ist, wer bis zum 31. Dezember keine Endabrechung erstellt hat, muss den Vorschuss vollständig zurückzahlen.
Update:
Probleme gibt es mit Apples Safari Browser. Es wird empfohlen einen Browser auf Chrome-Basis zu benutzen (Google Chrome, Vivaldi, Edge Chromium).
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